Der Gesetzgeber fordert, dass grundsätzlich in der freien Natur keine gebietsfremde Gehölze
ohne Genehmigung gepflanzt werden dürfen. Ernte von garantiert autochtonen Beständen
(z. B. Naturschutzgebiete). Jede Ernte wird mit Rückstellprobe und Erntezertifikat von Isogen zertifiziert
Erntegenehmingung Regierung von Niederbayern
Ausführliche Informationen gibts hier
Zertifikat "Gebietseigene Gehölze"
Aktuelle Bestandsliste autochthoner Gehölze zum 27.09.2022
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Jungpflanzenkontrolle |
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Wildrosenquartier |
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Haselnussernte 2012 |